Wie halten wir es mit dem AfD-Verbot?

Stellungnahme

„Ich für meinen Teil bin der Meinung, dass es nicht zum Begriff der Demokratie gehört, dass sie selber die Voraussetzungen für ihre Beseitigung schafft. Ja, ich möchte weiter gehen. Demokratie ist nur dort mehr als eine bloße Zweckmäßigkeitsentscheidung, wo man den Mut hat, an sie zu glauben als etwas für die Würde des Menschen Notwendiges. Wenn man aber diesen Mut hat, dann hat man auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber, die die Demokratie missbrauchen, um sie aufzuheben.“

Carlo Schmid, 8. Mai 1948, Rede in der 2. Sitzung des Parlamentarischen Rat

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Die OMAS GEGEN RECHTS setzen sich für den Erhalt unserer freiheitlichen und rechtsstaatlichen Demokratie ein. Deshalb unterstützen wir Bestrebungen, beim Bundesverfassungsgericht eine Prüfung des Verbots der AfD nach Artikel 21 Grundgesetz zu beantragen. Wir richten unser Plädoyer an die Bundestagsabgeordneten aus Berlin und Brandenburg. Wir halten ein Parteiverbot für erforderlich, weil es das Ziel der AfD ist, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen und einen völkischen Nationalstaat zu errichten. Zur Erreichung dieses Ziels wird auch die Anwendung von Gewalt nicht ausgeschlossen. Dass die juristischen Voraussetzungen für ein Parteiverbot gegeben sind, wird z. B. durch das Gutachten des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom Juni 2023 belegt.

In der Zwischenzeit hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in einem über 1.100 Seiten umfassendes Gutachten die gesamte AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Die politische Debatte um ein Parteienverbot gewinnt dadurch stärker an Gewicht. So hat sich der Bremer Senat geschlossen für ein Parteienverbot ausgesprochen.

Wir als zivilgesellschaftliche Organisation unterstützen die Forderung, eine Zusammenarbeit der demokratischen Parteien mit der AfD auf allen Ebenen auszuschließen. Alle Vertreter*innen demokratischer Parteien dürfen sich Ansichten und Vorschläge der AfD nicht zu eigen machen und deren Weltsicht und Wortwahl nicht übernehmen.

Wir sind uns bewusst, dass ein Verbotsantrag nicht ausreichend ist, um die Zurückdrängung der AfD zu erreichen. Gesinnungen lassen sich nicht verbieten. Aber es ist eine Erfahrung aus unserer Geschichte, dass man rechtsextreme Kräfte von politischer Macht ausschließen muss, um unsere Rechtsstaatlichkeit, Menschenwürde und Freiheit zu schützen.

Marianne Zepp, Mai 2025